Im April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz dient zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943
RICHTLINIE (EU) 2016/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Text von Bedeutung für den EWR).
Unternehmen müssen zum Schutz ihrer geheimen Informationen Maßnahmen treffen, um den Schutz dieses neuen Gesetzes zu erhalten.
Was sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?
Bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes handelt es sich um Informationen, die gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit geheim gehalten werden sollen.
Beide Kategorien können einen hohen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen darstellen.
Beispiele für Geschäftsgeheimnisse
- Kalkulationen
- Auftrags- / Vertragsdaten
- Informationen über Kunden
- Informationen über Lieferanten
- Beschaffungswege und Einkaufspreise
- Marktanalysen
- Geschäftsstrategien
- Businesspläne
- Kreditwürdigkeiten / Bankinformationen
- Personalangelegenheiten
- Marketingkonzepte
Beispiele für Betriebsgeheimnisse
- Technisches Know-How:
- Erfindungen, Zeichnungen, Algorithmen, Prototypen etc.
- Konstruktionspläne
- Herstellungsverfahren
Wozu dient das Geschäftsgeheimnisgesetz?
Die o.g. Beispiele an Geschäfts- und / oder Betriebsgeheimnissen sind nur geschützt, wenn sie geheim, von wirtschaftlichem Wert sind und außerdem – und das ist neu nach dem GeschGehG – durch angemessene Maßnahmen geschützt sind (vgl. §2 Nr. 1 GeschGehG).
Geheimhaltungsmaßnahmen
Die zu schützenden Informationen sollten identifiziert und nach Wichtigkeit eingestuft werden, und zwar:
- Existenzielle Informationen („Schlüssel-Know-How“)
- Strategisch wichtige Informationen
- Sonstige im Wettbewerb relevante Informationen
Schutzmaßnahmen
- Geheimhaltungsvereinbarungen (sog. Non Disclosure Agreements, kurz: NDA) oder vertragliche Geheimhaltungsklauseln; bestehende Vereinbarungen sollten überprüft und ggf. der Schutzgegenstand konkretisiert werden und welche Schutzmaßnahmen die andere Seite einhalten soll; oft enthalten derartige Vereinbarungen nur abstrakt und allgemein welche Informationen “geheim” sein sollen
- Geheimhaltungsverpflichtung von Mitarbeitern im Arbeitsvertrag oder per separater Vereinbarung
- Vertraulichkeitsvermerke auf Dokumenten
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (wie sie im Datenschutz und in der IT-Sicherheit bekannt sind), z.B. Verschlüsselung, Firewalls, 2-Faktor-Authentifizierung, abgestufte Berechtigungskonzepte wer auf welche Informationen (Dokumente, Datenverarbeitungssysteme, Dateien, technische Verfahren etc.) zugreifen und in welchem Umfang nutzen darf
- Speicherung von Geheimnissen auf unternehmenseigenen Geräten/Medien; keine Speicherung auf privaten Geräten des Mitarbeiters
- Maßnahmen, wonach Informationen bei Übermittlung oder des Transportes nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und der richtige Empfänger vorher ausreichend geprüft und festgestellt wird (sog. „Weitergabekontrolle”)
- Sicherheitsvorgaben an Dienstleister und Geschäftspartner; auch an solche Dienstleister, die im Auftrag Daten verarbeiten
- Interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen
- Schulung von Mitarbeitern
- Kontrolle der getroffenen Maßnahmen
Maßnahmen zum Managementsystem
1.) IST-Aufnahme zum Geschäftsgeheimnisgesetz
Es sollte ein internes Audit zur IST-Aufnahme hinsichtlich des Geschäftsgeheimnisgesetzes mit folgendem Inhalt durchgeführt werden:
- Festlegung des Verantwortlichen
- Ermittlung der schützenswerten Informationen
- Prüfung hinsichtlich Schutz durch Geheimhaltung oder Patentanmeldung
- Klassifizierung / Wichtung der Geschäftsgeheimnisse
- Definition von Schutzmaßnahmen
- Festlegung der Zugangsregelungen für die zuständigen Mitarbeiter zu Geschäftsgeheimnissen
- Nachweise erstellen, um den Umgang mit Informationen eindeutig, nachvollziehbar und gerichtsfest darzulegen
- Durchführung von Schulungen zur Schaffung eines Bewusstseins für Geschäftsgeheimnisse
- Infizierung mit fremden geschützten Geheimnissen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
2.) Dokumentation im Rahmen des Managementsystems
Die Dokumentation im Rahmen des Managementsystems könnte wie folgt erstellt werden:
- Verfahrensanweisung „Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes“
- Geheimnisvereinbarung unter Geschäftspartnern
- Betriebsvereinbarung zur Geheimhaltungspflicht
- Aufnahme des Gesetzes in das Rechtskataster des Unternehmens
- Aufnahme des Gesetzes in die Risiken- und Chancenbewertung
- Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Unterlagen zur Datenschutzgrundverordnung / des Bundesdatenschutzgesetzes
Wir können Sie bei der Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes und der damit verbundenen Managementmaßnahmen unterstützen. |