Durch den gesellschaftlichen Wandel richtet sich das Augenmerk der Gesellschaft immer stärker auf die Aspekte der Nachhaltigkeit, die in allen Bereichen der Öffentlichkeit eine immer größere Bedeutung erlangt.
So müssen sich die Unternehmen zukünftig auch bei Kreditanträgen bei den Banken auf die Aspekte der Nachhaltigkeit vorbereiten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat hierzu im Jahr 2020 den „Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken“ für die europäischen Banken veröffentlicht.
In diesem Leitfaden werden die Banken angehalten, bei der Kreditvergabe zu prüfen, ob die Unternehmen die Risiken des Klimawandels und der Umweltrisiken zu prüfen und zu dokumentieren.
Nachfolgend führen wir Kapitel Überblick über die aufsichtlichen Erwartungen der EZB aus diesem Leitfaden auf, damit Sie sich besser auf die Fragen der Banken vorbereiten können.
Überblick über die aufsichtlichen Erwartungen der EZB
1. Institute sollten die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf ihr Geschäftsumfeld verstehen, damit sie fundierte strategische und geschäftliche Entscheidungen treffen können.
2. Bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie sollten Institute Klima- und Umweltrisiken einbeziehen, die sich auf kurze, mittlere oder lange Sicht auf ihr Geschäftsumfeld auswirken werden.
3. Bei der Entwicklung der allgemeinen Geschäftsstrategie, der Geschäftsziele und des Rahmenwerks für das Risikomanagement des Instituts sollte das Leitungsorgan Klima- und Umweltrisiken berücksichtigen und sie auch effektiv überwachen.
4. Institute sollten Klima- und Umweltrisiken explizit in ihr Rahmenwerk für den Risikoappetit aufnehmen.
5. Institute sollten die Zuständigkeit für die Steuerung von Klima- und Umweltrisiken innerhalb der Organisationsstruktur gemäß dem Modell der drei Verteidigungslinien zuweisen.
6. Bei ihrer internen Berichterstattung sollten Institute aggregierte Risikodaten melden, die Auskunft darüber geben, inwieweit das betreffende Institut Klima- und Umweltrisiken ausgesetzt ist. Diese Informationen sollen dem Leitungsorgan und maßgeblichen Unterausschüssen als Grundlage für fundierte Entscheidungen dienen.
7. Institute sollten Klima- und Umweltrisiken als Treiber bestehender Risikokategorien in ihr bestehendes Rahmenwerk für das Risikomanagement integrieren, um sie über einen hinreichend langen Zeitraum zu steuern, zu überwachen und abzumildern, und ihre Regelungen regelmäßig überprüfen. Institute sollten diese Risiken im Rahmen ihres Gesamtprozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung bestimmen und quantifizieren.
8. Bei der Steuerung ihrer Kreditrisiken sollten Institute Klima- und Umweltrisiken bei allen relevanten Stufen des Kreditgewährungsprozesses einbeziehen und die Risiken in ihren Portfolios überwachen.
9. Institute sollten überlegen, wie Klima- und Umweltereignisse die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs beeinträchtigen könnten, und inwieweit die Art ihrer Tätigkeit Reputations- und/oder Haftungsrisiken erhöhen könnte.
10. Es wird erwartet, dass Institute die Auswirkungen von klimabedingten und ökologischen Faktoren auf ihre aktuellen Marktrisikopositionen und auf künftige Anlagen fortlaufend überwachen. Ferner sollten sie Stresstests ausarbeiten, die Klima- und Umweltrisiken beinhalten.
11. Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken sollten die Angemessenheit ihrer Stresstests in der Absicht überprüfen, diese Risiken in ihr Basisszenario und in ihre adversen Szenarien aufzunehmen.
12. Institute sollten beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu Nettomittelabflüssen oder zum massiven Abbau von Liquiditätspuffern führen könnten. Wenn ja, sollten sie diese Faktoren in die Steuerung ihres Liquiditätsrisikos und die Kalibrierung ihrer Liquiditätspuffer einbeziehen.
13. Für die Zwecke ihrer regulatorischen Offenlegungen sollten Institute aussagekräftige Informationen und zentrale Kennzahlen zu den Klima- und Umweltrisiken veröffentlichen, die sie als wesentlich erachten. Dabei sollten sie die „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“ der Europäischen Kommission angemessen berücksichtigen.
In weiteren Newslettern werden wir Sie über folgende Kapitel aus dem „Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken“ für die europäischen Banken der EZB informieren.
Praxisbeispiele
Überblick über die Erwartungen der EZB
Empfohlene Offenlegungen
Wir können Sie gerne dabei unterstützen, die Dokumentation zur Darstellung Ihres Nachhaltigkeitskonzeptes zu erstellen. |