Was bedeutet der Umgang mit Gefahrstoffen für Ihr Unternehmen?

von | 28. September 2022 | Newsletter

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QMB-Dienstleistungen, Ihr Autor Heinz Glasmachers
Was bedeutet der Umgang mit Gefahrstoffen für Ihr Unternehmen?
 
 
 
Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf das Thema „Umgang mit Gefahrstoffen“ aufmerksam machen. 
 
In unserem Blog können Sie sich zu den vielen weiteren Themen aus unserer Praxis informieren.
Stöbern Sie gerne in unserem Blog, Sie sind herzlich eingeladen.
 
Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, und zwar:

GHS-Verordnung
Globally Harmonized Systems (Verordnung zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen) 

REACH
Registration, Evaluation, Authorization and Registration of Chemicals (Rechtsgrundlagen zur Einführung von Chemikalien auf dem Markt)

CLP-Verordnung
Classification, Labelling and Packaging (Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen)

Chemikaliengesetz
Regelungen zur Umsetzung der REACH-Richtlinie 

Gefahrstoff-Verordnung
Höchstrangiges Gesetz der BRD zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.

TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
001 – 099    Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199    Begriffsbestimmungen
200 – 299    Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399    Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499    Gefährdungsbeurteilung
500 – 599    Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699    Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899    Brand- und Explosionsschutz
900 – 999    Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

Wir haben einen umfangreichen Fragebogen erstellt, um die einzelnen Aspekte beim Umgang mit Gefahrstoffen zu auditieren.

Nachfolgend einige Fragen aus unserem Auditfragebogen – Bereich Lagerung von Gefahrstoffen:

– An welchen Stellen werden im Unternehmen Gefahrstoffe gelagert? 
– Haben Sie für die Gefahrstoffe einen Einlagerungsplan erstellt?
– Liegen für die gefährlichen Stoffe und Zubereitungen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor und sind sie für die Beschäftigten zugänglich?
– Sind im Gefahrstofflager die notwendigen Betriebsanweisungen an geeigneter Stelle kenntlich gemacht?
– Werden die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und in Folge (mindestens einmal im Jahr) regelmäßig anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen? 
– Sind alle Gefahrstoffe ordnungsgemäß verpackt und entsprechend GefStoffV gekennzeichnet?
– Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten niemals Gefahrstoffe in Behältern lagern, die mit Lebensmittelbehältern verwechselt werden können?
– Liegt ein Alarm-, Flucht- und Rettungsplan vor?
– Ist durch technische Maßnahmen verhindert, dass Gefahrstoffe durch Auslaufen oder z.B. beim Abfüllen in die Umwelt gelangen können?

Wir würden Sie gerne bei den Festlegungen zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen unterstützen. 

 
 
 
Ich hoffe, die Inhalte von diesem Newsletter waren für Sie wieder interessant und informativ.

Bei Fragen, Feedback, Anregungen, oder Wünschen zur Vertiefung von Themen nehmen Sie gerne Verbindung mit mir auf.

Ihr
Heinz Glasmachers
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Heinz Glasmachers

Seit 1971 stehe ich im Berufsleben und hatte schon früh Berührungspunkte zu dem Thema QM. Ich habe 1989 im Rahmen meiner Berufstätigkeit in einem Chemie-Konzern erste Erfahrungen mit dem Qualitätsmanagement-System ISO 9001 gemacht. Im Jahre 1999 habe ich mich als Berater für Managementsysteme selbständig gemacht und unterstütze seitdem unsere Kunden.