Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, und zwar:
GHS-Verordnung
Globally Harmonized Systems (Verordnung zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen)
REACH
Registration, Evaluation, Authorization and Registration of Chemicals (Rechtsgrundlagen zur Einführung von Chemikalien auf dem Markt)
CLP-Verordnung
Classification, Labelling and Packaging (Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen)
Chemikaliengesetz
Regelungen zur Umsetzung der REACH-Richtlinie
Gefahrstoff-Verordnung
Höchstrangiges Gesetz der BRD zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199 Begriffsbestimmungen
200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499 Gefährdungsbeurteilung
500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899 Brand- und Explosionsschutz
900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS
Wir haben einen umfangreichen Fragebogen erstellt, um die einzelnen Aspekte beim Umgang mit Gefahrstoffen zu auditieren.
Nachfolgend einige Fragen aus unserem Auditfragebogen – Bereich Lagerung von Gefahrstoffen:
– An welchen Stellen werden im Unternehmen Gefahrstoffe gelagert?
– Haben Sie für die Gefahrstoffe einen Einlagerungsplan erstellt?
– Liegen für die gefährlichen Stoffe und Zubereitungen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor und sind sie für die Beschäftigten zugänglich?
– Sind im Gefahrstofflager die notwendigen Betriebsanweisungen an geeigneter Stelle kenntlich gemacht?
– Werden die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und in Folge (mindestens einmal im Jahr) regelmäßig anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen?
– Sind alle Gefahrstoffe ordnungsgemäß verpackt und entsprechend GefStoffV gekennzeichnet?
– Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten niemals Gefahrstoffe in Behältern lagern, die mit Lebensmittelbehältern verwechselt werden können?
– Liegt ein Alarm-, Flucht- und Rettungsplan vor?
– Ist durch technische Maßnahmen verhindert, dass Gefahrstoffe durch Auslaufen oder z.B. beim Abfüllen in die Umwelt gelangen können?
Wir würden Sie gerne bei den Festlegungen zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen unterstützen. |