Was bedeutet das Thema Abfallwirtschaft für Ihr Unternehmen?
Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf das Thema „Abfallwirtschaft“ aufmerksam machen.
In unserem Blog können Sie sich zu den vielen weiteren Themen aus unserer Praxis informieren.
Stöbern Sie gerne in unserem Blog, Sie sind herzlich eingeladen.
Die nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifizierten Unternehmen werden seit ca. einem Jahr auch hinsichtlich Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen auditiert.
Bei der Bewirtschaftung, insbesondere der Erfassung, der Vorbehandlung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen ist die Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
Hierbei wird insbesondere die Nachweisführung über das Formblatt „Dokumentation gemäß Gewerbeabfallverordnung (Gewerbliche Siedlungsabfälle) für den Zeitraum 01.01.-31.12.XXXX einschließlich Begründungen, warum die Getrenntsammlung technisch nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist und einschließlich Ermittlung des Jahresvolumens in Kubikmeter in Abhängigkeit von Behältergröße, Grad der durchschnittlichen Befüllung und Abholrythmus“ verlangt.
Gewerbliche Siedlungsabfälle
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 des Europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt und Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Das sind insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Arztpraxen, Verwaltungen, Schulen, Pflegeheimen.
Weitere nicht in Kapitel 20 des Abfallverzeichnisses aufgeführte gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Novelle der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) ist im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft getreten. Einige Regelungen, die vor allem die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen betreffen, sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung wird insbesondere das Ziel verfolgt, die fünfstufige Abfallhierarchie umzusetzen. Danach haben die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung und der Beseitigung.
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen), Erzeuger und Besitzer von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Folgende gesetzliche und behördliche Bestimmungen müssen beachtet werden:
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV)
Angaben gemäß § 5 TMG
Frau Anja Glasmachers
QMB-Dienstleistungen
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Seit 1971 stehe ich im Berufsleben und hatte schon früh Berührungspunkte zu dem Thema QM.
Ich habe 1989 im Rahmen meiner Berufstätigkeit in einem Chemie-Konzern erste Erfahrungen mit dem Qualitätsmanagement-System ISO 9001 gemacht.
Im Jahre 1999 habe ich mich als Berater für Managementsysteme selbständig gemacht und unterstütze seitdem unsere Kunden.