Was bedeutet das Thema Abfall-Wirtschaft für Ihr Unternehmen?

von | 24. Februar 2023 | Newsletter

Heute erwartet Sie ein kurzer Überblick zu dem Thema.
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QMB-Dienstleistungen, Ihr Autor Heinz Glasmachers
Was bedeutet das Thema Abfallwirtschaft für Ihr Unternehmen?
Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf das Thema „Abfallwirtschaft“ aufmerksam machen.
In unserem Blog können Sie sich zu den vielen weiteren Themen aus unserer Praxis informieren.
Stöbern Sie gerne in unserem Blog, Sie sind herzlich eingeladen.
Die nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifizierten Unternehmen werden seit ca. einem Jahr auch hinsichtlich Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen auditiert.
Bei der Bewirtschaftung, insbesondere der Erfassung, der Vorbehandlung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen ist die Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
Hierbei wird insbesondere die Nachweisführung über das Formblatt „Dokumentation gemäß Gewerbeabfallverordnung (Gewerbliche Siedlungsabfälle) für den Zeitraum 01.01.-31.12.XXXX einschließlich Begründungen, warum die Getrenntsammlung technisch nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist und einschließlich Ermittlung des Jahresvolumens in Kubikmeter in Abhängigkeit von Behältergröße, Grad der durchschnittlichen Befüllung und Abholrythmus“ verlangt.

Gewerbliche Siedlungsabfälle
  • Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 des Europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt und Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Das sind insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Arztpraxen, Verwaltungen, Schulen, Pflegeheimen.
  • Weitere nicht in Kapitel 20 des Abfallverzeichnisses aufgeführte gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Die Novelle der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) ist im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft getreten. Einige Regelungen, die vor allem die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen betreffen, sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung wird insbesondere das Ziel verfolgt, die fünfstufige Abfallhierarchie umzusetzen. Danach haben die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung und der Beseitigung.
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen), Erzeuger und Besitzer von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

Folgende gesetzliche und behördliche Bestimmungen müssen beachtet werden:

Allgemeine Vorschriften
Abfallbezogene Vorschriften

Altbatterien

Altfahrzeuge

Altholz

Altöl

Bioabfälle

Einwegkunststoffprodukte

Elektro- und Elektronik-Altgeräte beziehungsweise Elektronikgeräte

Gewerbeabfälle

Klärschlamm

POP-haltige Abfälle

Quecksilberhaltige Abfälle

Verpackungsabfälle

Ende der Abfalleigenschaft

Vorschriften zur Abfallbehandlung
Abfallverbringung

Wir haben einen umfangreichen Fragebogen erstellt, um die einzelnen Aspekte beim Umgang mit Abfällen zu auditieren.

Nachfolgend ein Auszug aus unserem Auditfragebogen
  • Sind Genehmigungen zur Abfallvermeidung vorhanden?
  • Sind Genehmigungen zur Abfallverwertung vorhanden?
  • Sind Genehmigungen zur Abfallbeseitigung vorhanden?
  • Sind Genehmigungen zur Art und Menge der anfallenden Abfälle (auch Abwasser und erfasste Stäube) vorhanden?
  • Werden Maßnahmen zur Vermeidung / Verhinderung durchgeführt?
  • Ist ein Abfallbeauftragter gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) gefordert?
  • Wer ist der Abfallbeauftragte?
  • Welche Qualifikation hat der Abfallbeauftragte erhalten?
  • Sind Fortbildungsmaßnahmen gefordert? Falls ja – Sind diese erfolgt?
  • Welche Bezeichnung hat die Abfallart?
  • Welchen Abfallschlüssel hat die Abfallart?
  • Welche Entsorgungsunternehmen entsorgen diese Abfallart
  • Liegen die Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb vor?
  • Bis wann sind die Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb gültig?
  • Werden die Entsorgungsnachweise aufbewahrt?
  • Welche Abfallsammelbehälter werden verwendet?
  • Welche Mengen sind im Vorjahr angefallen?

Wir würden Sie gerne bei den Festlegungen zum richtigen Umgang mit Abfällen unterstützen.

Datum der Veröffentlichung: 24.02.2023

Ich hoffe, die Inhalte von diesem Newsletter waren für Sie wieder interessant und informativ.

Bei Fragen, Feedback, Anregungen, oder Wünschen zur Vertiefung von Themen nehmen Sie gerne Verbindung mit mir auf.

Ihr
Heinz Glasmachers
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Heinz Glasmachers

Seit 1971 stehe ich im Berufsleben und hatte schon früh Berührungspunkte zu dem Thema QM. Ich habe 1989 im Rahmen meiner Berufstätigkeit in einem Chemie-Konzern erste Erfahrungen mit dem Qualitätsmanagement-System ISO 9001 gemacht. Im Jahre 1999 habe ich mich als Berater für Managementsysteme selbständig gemacht und unterstütze seitdem unsere Kunden.